Bundesrat billigt Investitionsförderung

Bonn (dpa) —In der gestrigen Sitzung des Bundesrates bestätigte das Verfassungsorgan die vom Bundestag bereits abgesegneten Gesetze, die der Treuhand freiere Hand geben. Einstimmig hat er am Freitag die vom Bundestag beschlossenen Gesetze zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung sowie über die Spaltung der von der Treuhand verwalteten Unternehmen gebilligt. In der Aussprache über die Investitionsförderung erhoben die SPD-geführten Länder zwar erhebliche Bedenken gegen die Vorlage, wollten aber im Interesse des Wirtschaftsaufbaus im Osten ihre Zustimmung nicht versagen. Das Gesetzespaket hält grundsätzlich am Prinzip Rückgabe vor Entschädigung fest, ermöglicht aber befristet bis Ende 1992 etliche Ausnahmen.

In ihrer Plenarsitzung stimmte die Ländervertretung auch dem Verbot des „Ozonkillers“ FCKW und den Beitragsänderungen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu. Nach der vom Bundesrat gebilligten Verordnung der Bundesregierung zum Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoff (FCKW) sollen Produktion und Verbrauch dieses „Ozonkillers“ und sogenannter Halonen bis 1995 eingestellt werden.

Der Versuch der SPD-regierten Länder, die Beitragssatzverschiebung bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung durch eine allgemeine Arbeitsmarktabgabe zu ersetzen, scheiterte im Bundesrat. Die Mehrheit lehnte es ab, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Damit steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. April von 4,3 auf 6,8 Prozent. Ab 1992 sinkt er dann auf 6,3 Prozent. Ab 1. April fällt auch der Beitrag zur Rentenversicherung um einen Punkt auf 17,7 Prozent.

Außerdem gelten ab 1. April nun einheitliche Preise für Medikamente in Ost und West. Die Hersteller, Apotheker und der Großhandel müssen die erwarteten Defizite tragen.

Wegen Gefährdung der Gesundheit soll außerdem Kautabak verboten werden, befand der Bundesrat.