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Prost, „Busengrapscher“!

■ Gericht: „Busengrapscher“- und „Schlüpferstürmer“-Likör darf vertrieben werden

Berlin (taz) — Sexistische Werbung landet viel zu selten vor Gericht und noch seltener wird sie dort als strafwürdig verboten. So wies das Landgericht Berlin kürzlich eine Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) ab, der gegen einen Spirituosen-Hersteller wegen „beleidigender und herabwürdigender“ Werbung für seine Gesöffe vor den Kadi zog: Auf dem Etikett für einen Brombeerlikör „Busengrapscher“ langt ein Mann einer Frau an die Brust, bei einem Schlehen-Rum-Likör namens „Schlüpferstürmer“ entblößt eine Frau einladend ihren Hintern. Der VSV fand diese „derben Anzüglichkeiten“ nicht nur geschmacklos sondern auch wettbewerbswidrig. Frauen würden durch die obszönen Darstellungen „beleidigt und herabgewürdigt“. Das Landgericht Berlin fand das nicht: Zwar mögen die Likörnamen deftig, ja geschmacklos sein, Ärgernis erregend oder belästigend seien sie deshalb noch lange nicht. Auch sei die Darstellung eines nackten Frauenkörpers „in der Werbung üblich und die Berührung der weiblichen Brust durch den Mann im Film und auf der Bühne nichts Außergewöhnliches mehr“, heißt es im Urteil. Der VSV legte dagegen Berufung ein. uhe

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