Hoffnung für Sowjetjuden aus Israel

Berlin (taz) — Die rund 300 sowjetischen Juden, die während des Golfkrieges mit israelischen Reisepässen nach Berlin reisten und hier bleiben wollen, werden nicht, wie vom Senat Mitte März angedroht, nach Israel abgeschoben. Der Senat will sich beim Bundesinnenministerium für eine „aufenthaltsrechtliche Befugnis“, einschließlich Arbeitserlaubnis, aus „humanitären Gründen“ einsetzen. Bis zur endgültigen Entscheidung werden die Betroffenen auch nicht aus ihren Wohnheimen gewiesen.

Die Rechtsanwälte der Emigranten fechten hingegen weiterhin für die Aufnahme dieser Menschen in die „Kontingentsflüchtlingsregelung“, die eigentlich nur für die Juden, die direkt aus der Sowjetunion kommen, gilt. Im Mittelpunkt des Streits steht gegenwärtig der derzeitige Aufenthaltsstatus. Der Senat, die jüdische Gemeinde und die israelische Botschaft betrachten die Gruppe als israelische Staatsbürger und damit als Touristen. Die Rechtsanwälte bezeichnen sie als „staatenlos“, der Bundesgrenzschutz habe dies auch in die Einreiseformulare geschrieben. Am Gründonnerstag haben der israelische Botschaftsgesandte Korren und der Vertreter der Jewish Agency aus Frankfurt, Lewy, die sowjetischen Juden vergeblich dazu aufgefordert, nach Israel zu gehen. aku