Auch Kondome auf Krankenschein!

Berlin/Bonn (dpa/taz) — Die „Antibabypille auf Krankenschein“ und andere Verhütungsmittel zu Lasten der Krankenkasse soll es vorerst bis zum 31. Dezember 1994 nur in Ostdeutschland geben. Das sieht ein Gesetzesantrag des Landes Brandenburg vor, den auch die Gesundheits- und Sozialminister der anderen neuen Bundesländer einstimmig absegneten und der nun im Bundesrat eingebracht werden soll.

In der ehemaligen DDR war die Antibabypille kostenlos zu haben. Diese Regelung wurde allein in Brandenburg beibehalten, das die Kosten aus dem Landeshaushalt deckt. Regine Hildebrandt, brandenburgische Sozialministerin, begründet den Gesetzesvorstoß für die „unentgeltliche Abgabe von Kontrazeptiven“, so die Kabinettsvorlage, damit, daß die Kosten für die Frauen in den neuen Ländern eine nicht zumutbare finanzielle Belastung darstellten. (Die Pillen-Preise liegen je nach Herstellerfirma und Zusammensetzung zwischen 8 und 20 Mark pro Monat.)

In dem Antrag der neuen Bundesländer an den Bundesrat soll der Paragraph 310 des fünften Buches des Sozialgesetzbuchs — dort sind die abweichenden Kassenleistungen für das Gebiet der ehemaligen DDR enthalten — mit der Ziffer 12 ergänzt werden: „Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bis zum 31. Dezember 1994 die Kosten für vom Arzt verordnete empfängnisverhütende Mittel.“ Ob dieser Antrag im Bundesrat und im Bundestag eine Mehrheit findet, ist offen. Nach dem in Westdeutschland geltenden bundesdeutschen Recht übernehmen die Krankenkassen im Normalfall weder die Kosten für die Pille noch für andere Verhütungsmittel.

Christa Karras, Staatssekretärin im niedersächsischen Ministerium für Frauen und Jugend, begrüßt den Vorschlag der neuen Bundesländer, der auch ein alter Vorschlag der Grünen und der SPD sei. Aber nicht nur die Pille, sondern auch die Kosten für eine Spirale müsse von den Krankenkassen übernommen werden. Die Staatssekretärin leitet die Verantwortung für die Verhütung bei der Gelegenheit gleich an die Männer weiter und fordert auch Kondome auf Krankenschein.