Kurden werden vorerst nicht abgeschoben

■ Bremen folgt vier anderen Bundesländern: Symbolische Geste an Türkei

Bremen wird auch weiterhin keine Kurden abschieben. Das gab Innensenator Peter Sakuth gester bekannt. Bremen schließt sich damit den Ländern Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls auf die Abschiebung von Kurden auch dann verzichten, wenn ihre Asylanträge rechtskräftig abgelehnt sind.

Am Dienstag hatte Staatsrat Helmut Kauther an einer Staatssekretärskonferenz in Bonn teilgenommen, auf der sich alle Bundesländer nicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigen konnten. Bremen hatte bereits seit Beginn des Golfkriegs alle Abschiebungen von Kurden ausgesetzt.

Der neue Abschiebeschutz gilt jedoch nicht auf Dauer. „Wenn die Uno sich mit der Schaffung einer Schutzzone für die Kurden durchsetzt und der Druck nachläßt, dann kann die neue Regel jederzeit auch wieder aufgehoben werden“, sagte der Sprecher des Bremer Innensenators, Hermann Kleen, gestern. Die Regel sei auch nicht dazu gedacht, psychischen Druck von den Flüchtlingen zu nehmen, sondern sie soll „einen psychologischen Beitrag zur Unterbringung irakischer Kurden in der Türkei leisten“, wie Innensenator Peter Sakuth erklärte.

Kurden aus Syrien, dem Iran und dem Irak sind wegen der Kurdenverfolgung in ihren Heimatländern bereits seit Jahren vor einer Abschiebung sicher. Für Kurden aus der Türkei gilt dies trotz der teilweisen Aussetzung der Menschenrechte durch die türkische Regierung seit Inkrafttreten des neuen deutschen Ausländergesetzes im Januar nicht mehr. Ase