Verfassungsklage der PDS

■ Sachsen-Anhalt soll mit Ausschreibung von Lehrer-Stellen gegen das Grundgesetz verstoßen haben

Magdeburg (adn) — Wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz und den Einigungsvertrag bei der Ausschreibung der Lehrerstellen in Sachsen-Anhalt erhob die PDS- Landtagsfraktion am Mittwoch Verfassungsklage gegen die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In den zur Bewerbung für Lehrer in den Gymnasien ausgegebenen Fragebögen werde in grober Weise gegen die Artikel 1 bis 5 des Grundgesetzes verstoßen.

Es würden, so die Fraktion, Aussagen abgefordert, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Dazu gehörten beispielsweise Aussagen zu Aufgaben im Arbeitsverhältnis, zu Ehrungen und Auszeichnungen sowie über Ämter und Funktionen in Parteien und Massenorganisationen oder im System der DDR.