20 Landkreise wollen keine AsylbewerberInnen aufnehmen

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt weigern sich bislang zwanzig Landkreise, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. „Im gesamten Regierungsbezirk Dessau ist in dieser Hinsicht Fehlanzeige“, kritisierte Anette Lepinger, die asylpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag. Im Regierungsbezirk Halle sind die Stadt Halle sowie die Kreise Naumburg und Sangerhausen mit ihrer Aufnahmebereitschaft rühmliche Ausnahmen. Im Bezirk Magdeburg stellen alle Kreise bis auf Havelberg Unterkünfte für politische Flüchtlinge zur Verfügung.

„Es ist schon schlimm, wenn die Kreise die Aufnahme von Asylbewerbern verweigern“, so Frau Lepinger, „aber es ist ein Skandal, daß sie sich dabei auf fehlende gesetzliche Grundlagen berufen können.“ Die Verantwortung für die AsylbewerberInnen wird dadurch nicht nur von den Kreisen, sondern auch von der Landesregierung allein auf die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAS) in Halberstadt abgeschoben, die bereits aus allen Nähten platzt. Zahlreiche Flüchtlinge, die eigentlich nur zwei Wochen in der ZAS bleiben, warten dort schon seit mehr als zwei Monaten auf ihre Aufnahme durch einen Landkreis. Und die ZAS muß ständig weitere Flüchlinge aufnehmen, die dem Land im Rahmen der Aufnahmequoten zugewiesen werden. Die SPD-Fraktion hat die Landesregierung aufgefordert, sofort einen Gesetzentwurf zur Regelung der Flüchtlingsaufnahme einzubringen. Nach Informationen der Sozis liegt ein solcher Entwurf bereits fix und fertig in den Schubladen des Innenministeriums. Aber Innenminister Wolfgang Braun hat einen Aufnahmestopp für Sachsen- Anhalt gefordert. Begründung: die wachsende Ausländerfeindlichkeit der BürgerInnen.

Die SPD hat jetzt die Regierung aufgefordert, sich von den Vorschlägen Brauns zu distanzieren und mahnte das Kabinett, seine gesetzgeberischen Pflichten endlich wahrzunehmen. „Es geht nicht länger an, daß sich die Landesregierung und dadurch auch die Landkreise aus ihrer Verantwortung für die AsylbewerberInnen stehlen. Letzlich ist das sogar ein Verstoß gegen den Asylartikel des Grundgesetzes, das seit dem 3. Oktober nun mal auch in Sachsen- Anhalt gilt.“ bl