PDS klagt gegen Personalbögen

Magdeburg (taz) — Gegen die Überprüfungsverfahren für GymnasiallehrerInnen in Sachsen-Anhalt hat die PDS-Fraktion vergangene Woche Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. „Die ausgegebenen Personalbögen zur Selbstauskunft verlangen von den Bewerbern Auskünfte über persönliche Daten, die überhaupt nichts mit dem Nachweis persönlicher und fachlicher Qualifikation und Befähigung zu tun haben“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Hein. Der Fragebogen verlangt u. a. Auskünfte über die Familie der Bewerber, sowie zu Ämtern und Funktionen in Parteien und Massenorganisationen der DDR. Mit dem Fragebogen gehe es offenbar um eine unzulässige politische Überprüfung der Bewerber, anstatt um die Feststellung ihrer fachlichen Eignung. Die im Fragebogen geforderte Zustimmungserklärung der Bewerber zu einer Sicherheitsüberprüfung in den Dateien der Stasi erfülle den Tatbestand der Nötigung, weil die Einstellung von dieser Zustimmung abhängig gemacht werde. bl