Bremer Energie-Gesetz kommt

■ Bei Anhörungen von Grünen und CDU prallten die Argumente kompromißlos aufeinander

Hinrich Volker und Rolf Bauerschmidt, die beiden Vertreter der Stadtwerke Bremen, und ihr Bremerhavener Kollege Artur Benicken sahen sich von hartnäckigen Argumenten umlagert. Auf einer öffentlichen Anhörung der Grünen in der Bürgerschaft verteidigten sie gestern ihre Kritik am Entwurf eines Bremer Energiegesetzes. „Das Gesetz bietet den Behörden eine Generalermächtigung in unser Unternehmen“, erklärte Jurist Hinrich Volker die Bedenken seines Unternehmens.

Am schlimmsten drückt die Unternehmensvertreter der Paragraph 16 des Gesetzentwurfes, den der Bremer Rechtsprofessor Gerd Winter ausgearbeitet hat. „Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Pflichten ... allgemeine Vorschriften und Einzelanordnungen erlassen.“ Dieser Paragraph stelle einen klaren Rechtsbruch gegen die Selbständigkeit der Energieversorger dar. Zwar ist der Entwurf im März vom Bremer Senat zurückgestellt worden, aber es wird, möglicherweise in leicht abgewandelter Form, kommen: „Entweder bringt der Senat einen eigenen Entwurf oder die SPD-Fraktion wird noch vor der nächsten Bürgerschaftswahl ein Gesetz einbringen“, schätzte gestern Cornelius Noack, Vorsitzender des früheren Bremer Energie- Beirates und Mitglied im parlamentarischen Ausschuß Energie. Und Paul Tiefenbach, energiepolitischer Sprecher der Grünen in der Bremer Bürgerschaft, versprach: Wenn bis Mai weder SPD-Fraktion noch Senat einen Gesetzentwurf eingebracht haben, werde seine Partei nach der Vorlage des Winter-Entwurfes die Gesetzesinitiative ergreifen.

Das Gesetz erfreut sich breitester Unterstützung zum Beispiel beim Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung (SUS), beim Bremer Institut für Kommunale Energiepolitik (BIKE) oder bei den Mitgliedern des ehemaligen Energie-Beirates. „Ein Bremer Energiegesetz ist längst überfällig, weil die Bundesgesetzgebung weit hinter den Erfordernissen hinterherhinkt“, erklärte Senatsdirektor Jürgen Luethge (SUS). Man könne nicht pausenlos Bremens politische Eigenständigkeit fordern und gleichzeitig beim Energiegesetz auf Bundesrecht verweisen.

Das Energiegesetz sei „zeitgemäß richtig und angemessen“, urteilte auch Jürgen Francke vom BIKE, und Helmut Spitzley, Mitglied im Bremer Energiebeirat, ergänzte: „Wenn wir die Forderung ernst nehmen, den Kohlendioxidausstoß bis zum Jahr 2010 um 40 Prozent zu reduzieren, brauchen wir dieses Gesetz.“

Das Gesetz sieht vor, durch strikte Baumaßnahmen in privaten und öffentlichen Gebäuden Energieverbrauch einzusparen und durch Fernwärme und Blockheizkarftwerken einen höheren Nutzungsgrad der Energie zu gewährleisten. Die einzelnen Maßnahmen sollen in einem „Energiepaß“ überprüfbar gemacht werden.

Cornelius Noack, Vorsitzender des ehemaligen Energie-Beirates, auf dessen Initiative das Gesetz entwickelt worden ist, unterstrich die Bedeutung eines Landesenergieplans für Bremen: „Das ist doch die einzige Möglichkeit, wie wir überprüfen können, ob das Ziel der Kohlendioxidreduktion erreicht wird.“

Bereits Dienstag hatten die Stadtwerke-Vertreter prominente Unterstützung bekommen. Bei einer CDU-Anhörung zum gleichen Thema waren sie sich mit Handelskammer und Arbeitgeber-Verband einig, „daß es für das Gesetz keinen Bedarf gibt“ (Handelskammer-Syndikus Dieter Porschen). Der befürchtet durch das neue Gesetz vor allem Mehrkosten für Unternehmer. mad