Überwachungsstaat

■ Union fordert mehr Rechte zum Abhören in Wohnungen

Bonn (dpa) — Das Abhören in Wohnungen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erleichtert werden. Zur Aufklärung schwerster Verbrechen müßten „akustische Überwachungsmaßnahmen“ auch dann zulässig sein, wenn in der betroffenen Wohnung kein verdeckt ermittelnder Beamter tätig ist, erklärten die rechtspolitischen Experten der Unionsfraktion, Norbert Geis und Joachim Hörster. Diese Einschränkung sieht ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor, der zur Zeit im Bundestag und im Bundesrat beraten wird. Geis und Hörster verwiesen darauf, daß es sich bei diesem Gesetzentwurf bereits um einen Kompromiß handele. Vor dem Hintergrund der Ermittlungsprobleme beim Mord an dem Treuhandchef Rohwedder werde die Union keine weiteren Abschwächungen hinnehmen.