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Acht Jahre Haft für sadistische Quälereien

■ Große Strafkammer verurteilt 25jährigen Steinsetzer

Berlin. Eine »Nacht des Psychoterrors« mit sadistischen Quälereien an einem Ehepaar und seiner 12jährigen Tochter ahndete eine Große Strafkammer des Berliner Landgerichts am Freitag mit acht Jahren Haft für einen 25jährigen Steinsetzer. Das Gericht sprach den Angeklagten der Vergewaltigung, schweren Körperverletzung, Freiheitsberaubung und des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes schuldig. Er hatte die im September 1989 gerade aus der ehemaligen DDR übergesiedelte Familie in ihrer Schöneberger Wohnung sieben Stunden in seiner Gewalt.

Der Angeklagte war durch ein offenes Fenster im Hof in die Wohnung eingestiegen, hatte die Familie aus dem Schlaf gerissen und gedroht, er werde sie abstechen. Nachdem er das Ehepaar gefesselt hatte, verging er sich sexuell an dem 12jährigen Mädchen. Danach vergewaltigte er die Mutter. An ihrer Angst, hieß es dazu in der Urteilsbegründung, habe sich der Mann »sichtlich gefreut«.

Der Angeklagte ist dem Urteil zufolge für seine Taten verantwortlich. Nur wegen seiner alkoholischen Beeinflussung wurde ihm eine Schuldmilderung zugute gehalten. Für ihn wirkte sich aus, daß er dem Mädchen mit seinem Geständnis eine Vernehmung vor Gericht erspart hatte. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, betonten die Richter, sei jedoch eine hohe Strafe erforderlich. Das Ausmaß des Unrechts, der fast unvorstellbare Sadismus könne mit den Mitteln des Gesetzes jedoch nur begrenzt ausgeglichen werden. dpa

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