Mieterhöhung im Osten zeitgleich mit Wohngeld im Oktober

Bonn (ap) — Die Mieten in den neuen Ländern können nun ab Oktober dieses Jahres angehoben werden. Das Bundeskabinett stimmte gestern in Bonn den Änderungswünschen des Bundesrates zu den entsprechenden Verordnungen zu, wie das Bundesbauministerium in Bonn mitteilte. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verschiebung des Termins für Mieterhöhungen vom 1.8. auf den 1.10.. Damit ist nach Ansicht der Länder und der Bundesregierung gewährleistet, daß zeitgleich mit Mieterhöhungen Wohngeld ausgezahlt werden kann. Die Mietverordnungen sehen vor, daß die Grundmieten in den neuen Ländern von heute durchschnittlich einer DM pro Quadratmeter und Monat auf zwei DM verdoppelt werden können. Außerdem können die Betriebskosten sowie Heizungs- und Warmwasserkosten, diese begrenzt auf drei DM pro Quadratmeter Wohnfläche, auf die Miete umgelegt werden. Im Schnitt sei mit Betriebs- und Heizkosten von 1,70 DM pro Quadratmeter und Monat zu rechnen, erklärte Bauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer. Am Vortag hatte der Bundestag die Sonderregelungen für das Wohngeld in den neuen Ländern verabschiedet, die am Freitag dem Bundesrat zur abschließenden Beratung vorliegen. Mit dem Sondergesetz wird die Berechnung und Auszahlung der Mietzuschüsse vereinfacht. Auch werden die Heiz- und Warmwasserkosten bei der Berechnung berücksichtigt.