Europaweit gegen Schacht Konrad

■ BUND und Bürgerinitiativen informieren über Planfeststellungsverfahren zum „Schacht Konrad“/ Verstöße gegen die EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Hannover (taz) — Mit „sehr vielen Einwendungen“ gegen Schacht Konrad, Europas größtes Atommüllendlager, rechnet das Umweltministerium in Hannover, das sich nur widerwillig der Genehmigungs-Weisung Töpfers gefügt hatte. Umweltschutzverbände und Anti-AKW- Gruppen wollen von heute an mit einer sich auf „ganz Mitteleuropa“ erstreckenden „Aktion Sammeleinwendung“ das Umweltministerium mit möglichst viel Einsprüchen von Bürgen gegen das Endlager versorgen. Seit heute morgen bis Mitte Juli liegen in Salzgitter, Braunschweig, Peine und im Ministerium selbst die vierzehn Aktenordner mit den Planfestellungsunterlagen für das Amtommüllendlager öffentlich aus, und in dieser Zeit können Bürger, die durch das Lager selbst oder die vielen Atommülltransporte dorthin Beeinträchtigungen befürchten, schriftlich oder mündlich bei den Auslegungstellen ihre Bedenken vorbringen.

Weil „nicht jeder Bürger die Tausende von Seiten durcharbeiten kann“, hat etwa der BUND eine Standard-Einwendung mit zwölf Kritikpunkten entworfen. Während die „Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad“ vor allem im Raum Salzgitter Braunschweig die Einsprüche der Bürger sammeln will, dazu Beratungsstellen einrichtet und eine Zeitung an alle Haushalte verteilt, wollen die Naturschützer vom BUND im ganzen Bundesgebiet die Bedenken der Bürger zusammentragen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat sogar die Aufgabe übernommen, die Standard-Einwendung in mehrere europäische Sprachen zu übersetzen, und will im benachbarten Ausland gegen Konrad zu Felde ziehen.

„Schacht Konrad ist die Achillesferse der Atomindustrie“, begründete der niedersächsische BUND- Vorsitzende Professor Alexander Gaede das auch finanziell erhebliche Engagememt seiner Organisation. „Wenn eine Endlagerung in Konrad nicht möglich ist, wäre das das Ende der Atomenergie in der Bundesrepublik“, sagte Gaede. Ganz obenan auf der Sammeleinwendung des BUND steht die Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Planfestellungsverfahren für Schacht Konrad fehlt. „Rechtswidrig“ sei das Planfestellungsverfahren ohne diese Prüfung. Der BUND kritisiert in seiner Einwendung u.a. die fehlende Langzeitsicherheit des Endlagers. Jeweils 40.000 Kubikmeter Atommüll sollen in den ersten sechs Jahren in Schacht Konrad eingelagert werden. Mit normalen Güterzügen sollen die Atommüllwaggons täglich aus dem gesamten Bundesgebiet nach Braunschweig rollen. Für den Güterbahnhof Braunschweig hat selbst die Gesellschaft für Reaktorsicherheit prognostiziert, daß dort für die Anwohner und das Bahnpersonal die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung durch die Transporte überschritten werden. Doch geprüft werden in dem Planfestellungsverfahren nur die direkten Wirkungen des Endlagers, nicht aber die indirekten. Der BUND hofft nun auf die EG-Kommission. Da das Verfahren gegen die EG- Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung verstößt, wird BUND demnächst die Unterlagen der Kommision zukommen lassen. „Wir hoffen, daß dort objektiv geprüft wird, und daß die Kommission das Konrad-Verfahren anschließend durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen läßt“, so der BUND-Landesvorsitzende gestern. Schließlich seien schon mehrere bundesdeutsche Vorhaben an Verstößen gegen das EG-Umweltrecht gescheitert. ü.o.