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Skinheads verurteilt

Göttingen (dpa) — Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hat ein Jugendschöffengericht in Göttingen fünf Skinheads zu Haftstrafen zwischen zwölf Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt. Bei vier der Angeklagten wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit. Die fünf jungen Männer im Alter zwischen 18 und 19 Jahren wurden für schuldig befunden, in der Neujahrsnacht in Adelebsen bei Göttingen zwei Männer ohne Grund zu Boden gerissen und mit Fußtritten gegen den Kopf schwer verletzt zu haben. Wegen der „unglaublichen Brutalität“, der „haarscharf den Tatbestand des versuchten Totschlags gestreift“ hattel, hatte die Staatsanwaltschaft noch höhere Strafen gefordet.

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