Teure Warteschleifenregelung

Potsdam. Die Rücknahme der Warteschleifenregelung für rund 8.000 Forstarbeiter in Brandenburg rückwirkend zum 1.Januar dieses Jahres wird das Land rund zehn Millionen Mark kosten. Die Mitarbeiter hätten dann Anspruch auf Rückzahlung der 30prozentigen Einkommensdifferenz zwischem dem letzten Nettolohn und dem Warteschleifengeld, sagte der Sprecher des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums, Wickert.

Er bestätigte zugleich, daß die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF) bei der Landesregierung die Aufhebung der Versetzung in den Wartestand erreicht habe. Zu dieser Regelung wurde die Landesregierung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) gezwungen. Nach dem BVG-Urteil dürfen nämlich nur Arbeitnehmer in den Wartestand versetzt werden, deren Einrichtungen aufgelöst werden.

Wie die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft mitteilte, sei allerdings noch offen, ob die Landesregierung auch die rund 3.000 Forstmitarbeiter in ihre alten Arbeitsverhältnisse zurückversetzt, die zu Jahresbeginn neue, bis zum 31. Juni befristete Arbeitsverträge abgeschlossen hatten. Diese Forstleute, so die Gewerkschaft, seien »arglistig« in ein neues Arbeitsverhältnis gedrängt worden und damit ihr Wartestand aufgelöst worden. dpa