Bundesanwalt will keine Revision für Kronzeugen

■ Ankläger möchten Lotze-Prozeß nicht mehr neu aufrollen

Berlin (taz) — Die Bundesanwaltschaft (BAW) kneift: Hatte sie Ende Januar erstmals in der Geschichte der RAF-Verfahren die Revision eines Urteils zugunsten des Angeklagten beantragt, würde sie heute am liebsten Abstand davon nehmen. Aber die Strafprozeßordnung steht dem Wunsch von Bundesanwalt von Stahl entgegen; sie schreibt nämlich vor, daß der Beschuldigte der Aufhebung des Revisionsverfahrens zustimmen muß. Der RAF- Aussteiger Werner Lotze aber will, daß das Verfahren neu aufgerollt wird. Bestätigt wird die Rückkehr der BAW zu einer starren Haltung auch durch das Strafmaß, das sie jetzt im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Susanne Albrecht einklagte. Im Lotze-Verfahren waren den Bundesanwälten 12 Jahre Haft zu viel — nun fordern sie selbst so viel. SEITE 4