Schmücker-Prozeß beendet

■ Generalstaatsanwaltschaft nimmt Revision zurück/ Urteilsgründe der Strafkammer seien »überzeugend«

Berlin. Eines der längsten und umstrittensten Verfahren der bundesdeutschen Justizgeschichte — der Prozeß um dem Fememord an dem Studenten Ulrich Schmücker vom Juni 1974 — ist endgültig beendet. Die Generalstaatsanwaltschaft des Berliner Landgerichts hat ihre Revision gestern zurückgenommen. Das Verfahren war Ende Januar von der 18. Großen Strafkammer im vierten Prozeßdurchgang eingestellt worden. Die Urteilsgründe sind laut Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze »überzeugend«. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht, hieß es dazu, werde ein »im Ergebnis aussichtsloses Rechtsmittelverfahren nicht durchführen«. Das Gericht hatte das Verfahren wegen überlanger Dauer und einer Vielzahl von Verfahrenshindernissen nach rund 600 Prozeßtagen eingestellt. Der 52jährigen Hauptangeklagten Ilse Schwipper sowie den damals jugendlichen Mitangeklagten wurde Haftentschädigung zugebilligt. Schmücker sei als Verräter von ehemaligen Gesinnungsgenossen der »Bewegung 2. Juni« im Grunewald hingerichtet worden. Drei vorausgegangenen Urteile mit lebenslangen Haftstrafen für Schwipper waren aufgehoben worden. dpa