RAF-Urteile: Kinkel nicht ganz glücklich

Höchstädt (afp) — Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) hat die Urteile gegen die früheren RAF-Terroristen Susanne Albrecht und Werner Lotze kritisiert. Er sei über die Urteile, bei denen die Kronzeugenregelung angewendet worden sei, „nicht ganz glücklich“, erklärte Kinkel. Weiter wollte er sich nicht äußern, um nicht „Richterschelte“ zu üben. Kinkel forderte die Anwendung der Kronzeugenregelung auch für ehemalige Bedienstete der Staatssicherheit, die mit der Rote Armee Fraktion (RAF) zusammengearbeitet haben. Ihnen müsse Strafnachlaß gewährt werden, wenn sie dabei hülfen, die Strukturen der RAF aufzudecken und damit Terroranschläge zu verhindern. Der Minister kündigte an, noch im Sommer einen Gesetzentwurf zur raschen strafrechtlichen Rehabilitation von Opfern des SED-Regimes in der früheren DDR einzubringen.

Viel schwieriger zu bewältigen ist nach Ansicht Kinkels die sogenannte Regierungskriminalität der früheren SED-Führung. Er frage sich, ob das bundesdeutsche Strafrecht überhaupt zur Erfassung dieser Art von Vergehen geeignet sei.