RAF-Rechtsanwälte unter Verdacht

■ Verteidiger sollen am RAF-Info-System beteiligt sein/ Krumsiek informierte Rau schon vor einem Jahr

Düsseldorf (ap) — Mehrere Verteidiger inhaftierter Mitglieder der Rote Armee Fraktion sind nach Zellendurchsuchungen in den Verdacht geraten, an einem illegalen Informationsnetz zwischen den Häftlingen und der aktiven RAF-Kommandoebene beteiligt zu sein. Das nordrhein-westfälische Justizministerium bestätigte am Wochenende auf Anfrage, die Bundesanwaltschaft habe Ressortchef Rolf Krumsiek über entsprechende Verdachtsmomente informiert. Die Erkenntnisse stützten sich auf Kassiber, die in den Zellen von RAF-Häftlingen gefunden worden seien. Von der Bundesanwaltschaft war am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, Dieter Wendorff, bestätigte 'ap‘, Krumsiek habe Ministerpräsident Johannes Rau bereits im Juli 1990 in einem vertraulichen Brief über den Verdacht gegen die Rechtsanwälte in Kenntnis gesetzt. Der 'Spiegel‘ zitiert in seiner jüngsten Ausgabe Krumsiek daraus mit den Worten: „Belegt ist, daß verschiedene Verteidiger, darunter Rechtsanwalt Pausch, in das Kommunikationssystem eingebunden sind.“ Diese Einschätzung gehe auf „umfangreiches, zum Teil chiffriertes Schriftgut“ zurück, das bei Zellenrazzien unter anderem in Köln bei den Häftlingen Christa Eckes, Sieglinde Hofmann, Ingrid Jakobsmeier und Adelheid Schulz gefunden worden sei. Die vier Frauen waren nach dem letzten RAF-Hungerstreik 1989 im Gefängnis Köln-Ossendorf zusammengelegt worden. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Johannes Pausch hat die inhaftierte Adelheid Schulz vertreten.

Die Erkenntnisse müßten auf Bitten von Generalbundesanwalt Alexander von Stahl „im Hinblick auf die weiteren Ermittlungen besonders vertraulich“ behandelt werden, zitiert der 'Spiegel‘ aus dem Brief. Das nordrhein-westfälische Justizministerium betonte aber zugleich, Bundesjustizminister Klaus Kinkel habe seinem Düsseldorfer Kollegen Krumsiek aber in einem Telefongespräch erneut bestätigt, „daß es keine Hinweise darauf gibt, daß die oder eine der in Köln einsitzenden Terroristinnen bei einem Anschlag der RAF seit 1989 als Mittäterin, Anstifterin oder Gehilfin beteiligt gewesen sein könnten“.

Der 'Spiegel‘ berichtet, daß die Angaben über die Beteiligung einiger RAF-Verteidiger am Info-System Generalbundesanwalt Alexander von Stahl bedeutend erschienen seien.