NORA kann auf Sendung gehen

■ Mecklenburg für Nordostdeutsche Rundfunkanstalt

Berlin. Die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich gestern dafür entschieden, zusammen mit Brandenburg und Berlin eine Nordostdeutsche Rundfunkanstalt (NORA) zu gründen. Das Votum wurde gegen die Stimmen der mitregierenden FDP gefällt, die ein Zusammengehen mit dem NDR favorisiert. Um die Frage der künftigen Zusammenarbeit im Rundfunk, NDR oder NORA, war es zu heftigen Auseinandersetzungen in der Schweriner Koalition gekommen. Der stellvertretende Ministerpräsident Klaus Gollert (FDP) sieht die Koalition durch den Mehrheitsbeschluß jedoch nicht gefährdet.

In Berlin wurde die Nachricht aus Schwerin verhalten aufgenommen. Der stellvertretende Senatssprecher Eduard Heußen erklärte gestern, die Aussicht auf eine positive Lösung sei gestiegen. Allerdings gebe es eine Reihe von Punkten, die zwischen den Staatskanzleien noch ausgehandelt werden müssen. Der Senat hatte, wie auch die brandenburgische Landesregierung, bereits am Dienstag den vorliegenden Staatsvertragsentwurf gebilligt.

In der mecklenburgischen Regierungskoalition war wochenlang um die zukünftige Rundfunkordnung gestritten worden. Bereits Mitte April wurde der Öffentlichkeit von den drei Staatskanzleien, ein gemeinsames Positionspapier zu NORA vorgestellt. Dies stieß jedoch auf vehemente Ablehnung der mecklenburgischen FDP, die sich, wie auch große Teile der oppositionellen SPD, für ein Zusammengehen mit dem NDR aussprach. Es folgten weitere Verhandlungsrunden, bei denen der NDR finanzielle Angebote in dreistelliger Millionenhöhe machte.

Der nun favorisierte NORA- Staatsvertrag sieht eine dezentralisierte Anstalt vor, in der der Sender Freies Berlin (SFB), als bereits bestehende Anstalt, aufgehen soll. Die Beschäftigungsverhältnisse des SFB bestehen weiter, allerdings soll die Belegschaft abgespeckt werden. Intendanz, Chefredaktion und die aktuelle TV-Produktion sollen in Berlin ihren Sitz haben, in Potsdam werden der Fernsehdirektor sowie die Spielfilm- und Unterhaltungsproduktion ihren Sitz haben, und in Schwerin werden der Hörfunkdirektor und der Vizeintendant residieren — vorausgesetzt, die drei Landesparlamente stimmen dem vorliegenden Staatsvertrag zu. Eine entsprechende Mehrheit ist jedoch im mecklenburgischen Landtag nicht sicher, denn die FDP hat bereits angekündigt, dagegen zu votieren. dr