IGM-Vorstand unterliegt erneut Bochumer Opel-Rebellen

Bochum (taz) — In dritter und letzter Instanz hat am Montag das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden, daß Ausschlüsse und teilweise langjährige Funktionsverbote für etwa 40 IG MetallgewerkschafterInnen bei Opel in Bochum derzeit nicht rechtswirksam sind.

Das Gericht gab damit einer einstweiligen Verfügung statt, mit der die MetallerInnen ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Vertrauensleutewahlen sicherten. Bis zur endgültigen Entscheidung über ihren gewerkschaftlichen Status, so das Gericht, dürften die MetallerInnen nicht an der Ausübung ihrer Rechte gehindert werden. Weiter hieß es in der gerichtlichen Begründung, die Ausschlußverfahren seien nicht satzungsgemäß verlaufen.

Bereits in zwei Entscheidungen hatte das Frankfurter Landgericht in diesem Jahr den Opel-Rebellen recht gegeben. Der IGM-Vorstand, der die Aufmüpfigen hindern wollte, an den Vertrauensleutewahlen teilzunehmen, war vor dem Oberlandesgericht in Berufung gegangen und unterlag nun erneut. Die kritischen MetallerInnen hatten, wie berichtet, bei der letzten Betriebsratswahl auf der unabhängigen Liste der „Metaller bei Opel“ kandidiert und erhielten von den Opel-ArbeiterInnen mehr Stimmen als die offizielle IGM-Liste. Die IGM belegte sie daraufhin mit Sanktionen.

Fast alle der aufmüpfigen GewerkschafterInnen sind in den letzten Wochen als Vertrauensleute im Bochumer Opelwerk wiedergewählt worden und werden nun auch an der Wahl der Vertrauenskörperleitung am kommenden Wochenende beteiligt sein. Bm