Neue Mieteninitiative im Bundesrat

Berlin/Bonn. Der Senat will im Bundesrat eine neue Gesetzesinitiative zur Mietbegrenzung einbringen. Mit diesem Beschluß von gestern soll eine Verlängerung der zum Ende des Jahres auslaufenden sogenannten Kappungsgrenze erreicht werden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Miethöhe bei Neuvermittlung von Altbauwohnungen, die bis 1987 preisgebunden waren, im Westteil der Stadt grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent über der mit dem Vormieter vereinbarten Miete begrenzt. Von dem Beschluß sind nach Angaben von Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) 475.000 Altbauwohnungen betroffen.