Siemens muß Zwangsarbeiterin nicht entschädigen

München (dpa) — Siemens muß seine ehemaligen „Zwangsarbeiter“ nicht entschädigen. Waltraud Blass, als Insassin des Konzentrationslagers Ravensbrück vor 47 Jahren zwangsweise in einem nahegelegenen Siemenswerk beschäftigt, hat ihren Prozeß gegen den Konzern auch in 2. Instanz verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) in München wies ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom Juli 1990 zurück. Der 20. Senat berief sich, wie die Vorinstanz, auf die Verjährung etwaiger Ansprüche. Die Rentnerin war in ihrem Kampf von der Aktion „Sühnezeichen“ unterstützt worden. Deren Sprecherin Susanne Willelms kommentierte am Mittwoch das Urteil als „Blamage der deutschen Justiz“. Frau Blass sagt, ihr sei es in dem Rechtsstreit „sehr um die moralische Wiedergutmachung gegangen“. Sie habe noch nicht entschieden, ob sie den Bundesgerichtshof anrufen werde.