Für die Entscheidungsfreiheit der Frau

■ PDS-Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des Paragraph 218 wurde gestern in den Bundestag eingebracht

Berlin (taz) — Die ersatzlose Streichung der Paragraphen 218ff aus dem Strafgesetzbuch sowie die grundgesetzlich garantierte Entscheidungsfreiheit für Frauen über das Austragen einer Schwangerschaft stehen im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs von PDS/ Linke Liste „Zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Sicherung von Mindeststandards für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“. Nach zweimonatiger kontroverser Diskussion — ein Teil der Bundestagsgruppe wollte eine Fristenlösung — wurde der Entwurf nun noch kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht. Auf dem zweiten Parteitag der PDS Mitte Juni hatten die GenossInnen schließlich mehrheitlich für die ersatzlose Streichung votiert. In der Begründung heißt es dazu: „Jeder Fristenregelung ist die Strafandrohung immanent. Selbst wenn Frauen davon ausgenommen werden und sie sich nur gegen Ärzte/ Ärztinnen richtet, wird das schärfste Mittel — das Strafrecht — eingesetzt, um Frauen zum Austragen einer Schwangerschaft zu zwingen bzw. ihnen den Abbruch so schwer wie möglich zu machen“.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Grundgesetz in Artikel 2 um folgenden Absatz zu erweitern: „Eine Frau und ihre Leibesfrucht bilden eine körperliche und soziale Einheit. Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht.“ In den weiteren Artikeln wird der Rechtsanspruch auf einen Schwangerschaftsabbruch, eine flächendeckende und ausreichende Anzahl von ambulanten und stationären Einrichtungen sowie die Anwendung der schonendsten Behandlungsmethode festgeschrieben. Ausgeschlossen wird eine Beratungspflicht. Jedoch wirkt der Entwurf an einigen Stellen unzureichend und wie mit der heißen Nadel gestrickt. So fehlt eine Regelung, die ÄrztInnen und Pflegepersonal die freiwillige Mitwirkung am Abbruch zusichert. Auch die Bestrafung von Personen, die gegen den Willen der Frau eine Abtreibung vornehmen, bleibt unpräzise.

Für Petra Bläss, frauenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsgruppe, ist mit dem Entwurf auch die Intention verbunden, in den künftigen Bundestagsdebatten der Frauenbewegung eine „zweite parlamentarische Stimme“ zu verleihen. Vor kurzem hatte Christina Schenk vom Unabhängigen Frauenverband gleichfalls einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des §218 eingebracht. Beide Entwürfe haben keinerlei Chance für eine parlamentarische Mehrheit. Lu