: Staatsgerichtshof
So wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Grundgesetz wacht, so hat der Bremer Staatsgerichtshof als „Landesverfassungsgericht“ auf die Einhaltung der Landesverfassung zu achten. Sechs seiner sieben Mitglieder werden für eine Legislaturperiode von der Bürgerschaft gewählt, der Präsident des Bremer Oberlandesgerichts gehört ihm automatisch an. Der Staatsgerichtshof kann nur von mindestens 20 Abgeordneten der Bürgerschaft, vom Senat oder von Körperschaften des Öffentlichen Rechts angerufen werden.
In der laufenden Wahlperiode hat der Staatsgerichtshof schon einmal gegen den Senat entschieden: Dem Untersuchungsausschuß St.-Jürgen- Straße wurde das Recht zugesprochen, Einsicht in die Senatsprotokolle zu nehmen. Ase
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen