DDR-Unrecht für Frankfurter Gericht verjährt
■ Oberlandesgericht: Weil die Verjährungsfristen abgelaufen sind, soll altes DDR-Unrecht nicht mehr verfolgt werden können
■ Oberlandesgericht: Weil die Verjährungsfristen abgelaufen sind, soll altes DDR-Unrecht nicht mehr verfolgt werden können
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