■ GESETZE
: Erziehungsgeld

Berlin. Drei Jahre Erziehungsgeld sollen künftig Eltern bekommen, die sich den Urlaub zur Pflege ihres Kindes teilen. Das sieht ein Antrag des Landes Berlin vor. Eltern, deren Kinder nach dem 1.1.93 zur Welt kommen, könnten so nicht nur drei Jahre mit ihren Schützlingen zu Hause bleiben, sie würden auch für den gesamten Zeitraum Erziehungsgeld erhalten. Die 600 Mark sollen jedoch nur gezahlt werden, wenn sich Mutter und Vater den Urlaub teilen. Einer von beiden kann höchstens zwei Jahre bezahlt zu Hause bleiben. Mit dieser Initiative sollen vor allem mehr Väter dazu bewegt werden, ihren Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit mit Heim und Herd zu tauschen. Bisher entschlossen sich bundesweit nur 1,4 Prozent der Väter zu diesem Schritt. Ein weiterer Gesetzesantrag Berlins sieht für Eltern günstigere Bedingungen zur Pflege erkrankter Kinder vor. Danach könnten beide Eltern je zehn Arbeitstage pro Kind zu Hause bleiben, Alleinerziehende 20 Tage. Ende September wird der Bundesrat über diese Initiativen beraten. Nach dem Vorschlag der Berliner sollen die Verbesserungen noch in diesem Jahr wirksam werden.

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