Stärkere Kontrolle für Verfassungsschutz

Potsdam (dpa/bb) — Der brandenburgische Verfassungsschutz soll sich nach einem am Mittwoch gegen die Stimmen von CDU und PDS verabschiedeten Vorschaltgesetz als Abteilung des Innenministeriums zunächst keiner nachrichtendienstlichen Mittel bedienen dürfen. Strittig sind auch die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission. In Ausschußberatungen waren sie nach der ersten Lesung der Gesetze im Frühjahr diesen Jahres erheblich erweitert worden. Die Kommission kann demzufolge auf Antrag von der Landesregierung alle erforderlichen Auskünfte, Unterlagen und Akten erhalten. Außerdem können Sitzungen der mindestens fünfköpfigen Kommission öffentlich sein. Innenminister Alwin Ziel (SPD) kündigte an, möglichst schnell ein Verfassungsschutzgesetz nach bundesgesetzlichen Vorgaben in den Landtag einzubringen. Ein Verfassungsschutz ohne nachrichtendienstliche Hilfsmittel sei ein „Torsoversuch“, betonte er. Die Aufhellung der neonazistischen Szene beispielsweise sei somit kaum möglich. Der innenpolitische Sprecher des Bündnis 90 jedoch, Hendrik Poller, begrüßte den Vorschlag. Er betonte, daß erstmals der Aufbau eines Verfassungsschutzes von Anfang an vom Parlament kontrolliert würde.