DVU-Redakteur verurteilt

■ Landgericht: 5.000 Mark Ordnungsgeld

Der verantwortliche Redakteur der Extra-Ausgabe der Deutschen Wochenzeitung (DVU-Organ) anläßlich der Bürgerschaftswahl, Bruno Wetzel, ist vom Landgericht zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Mark verurteilt worden. Zur Vorgeschichte: In der Wahlkampfzeitung der DVU war die Behauptung aufgestellt worden, der frühere Bürgermeister von Bremen, Wilhelm Kaisen, würde bei der Bürgerschaftswahl 1991 in Bremen DVU wählen. Gegen diese Behauptung hatte die Tochter Kaisens, Ilse Kaisen, am 4. September eine einstweilige Verfügung beim Landgericht erwirkt. Diese Verfügung besagt, daß es Bruno Wetzel als verantwortlichem Redakteur untersagt sei, die Behauptung, Kaisen würde die DVU wählen, aufzustellen.

Die Wahlkampfzeitung der DVU wurde nun am 24. September in Bremen mit der Bundespost verteilt. Die Passagen über Kaisen waren so unvollständig geschwärzt, daß für LeserInnen sofort ersichtlich war, daß Kaisen weiter als potentieller DVU- Wähler bezeichnet wurde. Das Landgericht sah darin einen eindeutigen Verstoß gegen die Verfügung. tl