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MIetwucher bei der Gewoba?

■ Anwalt erstattet Anzeige: 1.139 Mark kalt für 84 Quadratmeter

1.136 Mark Kaltmiete plus 482 Mark Nebenkosten für eine Wohnung, die 84 Quadratmeter groß ist, das ist Mietwucher. Das glaubt jedenfalls der Bremer Rechtsanwalt Hans Schulze-Eickenbusch und hat für einen Mandanten Anzeige wegen Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt. Vermieter der Wohnung ist die Bremer Gewoba, die Wohnung liegt im Stadtteil Neue- Vahr in der Otto-Brenner-Allee.

Der Anwalt hat die Miete umgerechnet und kommt auf einen Quadratmeterpreis von 13,39. „Die ortsübliche Vergleichsmiete für diese Wohnung dürfte allenfalls bei DM 8,50 pro qm liegen“, heißt es in einer Erklärung des Anwaltes. Der Tatbestand des Wuchers sei gegeben, wenn ein Vermieter mehr als 50 Prozent über der Vergleichsmiete liege.

Die Gewoba weist den Vorwurf des Mietwuchers zurück. „Ein strafrechtlicher Tatbestand ist nicht gegeben, weil bei öffentlich geförderten Mietwohnungen die Kostenmiete nach einem gesetzlich festgeschriebenen Schlüssel erfolgt“, erklärte Rainer Penczok von der Abteilung Bestandsbewirtschaftung der Gewoba. Die 13,39 entsprächen der Kostenmiete.

Schulze-Eickenbusch hält dagegen, daß das nur für Wohnungen zutreffe, bei denen „die Miete nicht in einem auffälligenn Mißverhältnis zur Leistung des Vermieters stehen.“ Die einzige Leistung bei dieser Miete seitens der Gewoba habe darin bestanden, die Kostenmiete systematisch in die Höhe zu treiben. Die Gewoba habe in diesem Fall kein Recht, die Kostenmiete von ihren Mietern zu verlangen.

taz

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