Urteil gegen drei Imhausen-Manager

■ Haftstrafen zwischen 10 und 16 Monaten verhängt/ Das Gericht geißelt die deutschen Behörden: Trotz Wissens um deutsche Beteiligung am Bau der Giftgasanlage seien die Folgen „gleich Null“ gewesen

Mannheim (dpa) — Im zweiten Prozeß um den Bau einer Giftgasanlage im libyschen Rabta hat das Landgericht Mannheim gestern drei Manager der Lahrer Imhausen-Chemie schuldig gesprochen. Der Chemiker Eugen Lang und der Ingenieur Friedrich Schöffel wurden zu Freiheitsstrafen von 16 beziehungsweise 14 Monaten verurteilt. Der Ingenieur Rüdiger Berndt erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und muß 10.000 Mark an den Naturschutzbund Deutschland zahlen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil erheblich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurück. Der Haftbefehl gegen den 68jährigen Schöffel wurde wegen seiner angegriffenen Gesundheit außer Vollzug gesetzt. Darüber hinaus wurden von der Lahrer Chemiefirma Imhausen geleistete Sonderzahlungen an Lang und Schöffel nach Abzug der Steuern von der Kammer als verfallen erklärt. Bei Lang handelt es sich um rund 180.000 Mark, bei Schöffel um 78.000 Mark.

Die zur Tatzeit leitenden Angestellten wurden für schuldig befunden, als Gehilfen an der Planung und dem Bau einer Fabrik zur Herstellung chemischer Kampfstoffe in Rabta mitgewirkt und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Die Kammer sah es als erwiesen an, daß mit dem Export der sensiblen Waren die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu ihren westlichen Partnern und Israel „erheblich gestört“ wurden, die „schwerste außenpolitische Störung der letzten zehn Jahre“. Mit Blick auf den Gesetzgeber meinte das Gericht, daß Tatbestände, bei denen nur der Strafrahmen, nicht aber „die Effektivität der Strafverfolgung“ erhöht würden, „nichts als Augenwischerei sind“. Denn bereits im Mai 1985 hätten der Bundesnachrichtendienst, das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium über die deutsche Botschaft in Moskau davon Kenntnis erhalten, daß deutsche Firmen an dem Bau einer Giftgasanlage in Libyen beteiligt seien. Die Folgen seien „gleich Null“ gewesen. Keine der Behörden sei interessiert gewesen, den Wert der Informationsquelle zu überprüfen. Das Strafrecht sei ein untaugliches Mittel, derartige Vorgänge zu verhindern. Bei allen drei Angeklagten kam das Gericht zu der Überzeugung, sie seien nicht „Ausführer“ im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes gewesen. Von daher könnten sie auch nicht als Täter, sondern als Gehilfen eingestuft werden.

Der Prozeß gegen die drei Manager hatte am 6. August begonnen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim kündigte unmittelbar nach der Urteilsbegründung Revision an. Im ersten Imhausen-Prozeß war Firmenchef Jürgen Hippenstiel-Imhausen im Juni 1990 wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.