Datenschützer monieren Asylpraxis
■ Polizei nimmt Asylbewerbern Fingerabdrücke ab/Datenschützer: Unvereinbar mit Asylverfahrensgesetz
■ Polizei nimmt Asylbewerbern Fingerabdrücke ab/Datenschützer: Unvereinbar mit Asylverfahrensgesetz
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.