Entlassenen Charité-Ärzten werden belastende Stasi-Akten vorgelegt

Berlin. Zwei Ärzte der Charité, die wegen angeblicher Stasi-Mitarbeit im Juli 1991 entlassen wurden, und Vertreter der Gauck-Behörde haben sich gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin über die umstrittene Einsicht in Stasi-Unterlagen geeinigt. Danach werden dem Arbeitsgericht Berlin von der Gauck-Behörde auf Anfrage bestimmte Originaldokumente, die die Stasi-Mitarbeit belegen sollen, vorgelegt.

Diese Unterlagen, dazu gehören angebliche Verpflichtungserklärungen, handschriftliche Berichte und die Namen von vermutlichen Führungsoffizieren, sollen im Arbeitsgerichtsprozeß die Frage klären, ob die beiden Enlassenen für die Stasi tätig waren. Im Falle eines dritten gekündigten Professors haben die Anwälte den Antrag auf Einsicht in die kompletten Akten aufrechterhalten. Wegen der Schwere der Vorwürfe müsse ihm bereits jetzt und nicht erst im Arbeitsgerichtsverfahren Einsicht in die MfS-Unterlagen gewährt werden. dpa