Einige sind gleicher-betr.: Asylrecht und Grundgesetzänderung

betr.: Asylrecht

und Grundgesetzänderung

In der Verfassung der BRD ist von unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten die Rede, zu welchen sich das deutsche Volk bekenne. Wenn man zuläßt, daß auch nur eines dieser Rechte auf dem Jahrmarkt deutscher Eitelkeiten verschachert oder gar der Gewalt der Straße geopfert wird, bringt man die Freiheitsrechte insgesamt in Gefahr. Diese sollten wir jedoch in kristallenen Schalen bewahren — auch das Recht auf Asyl.

Die Opferung auch nur eines Grundrechts ließe das Gespenst von Weimar wieder über Deutschlands Straßen und Plätze schleichen. Und damit solches nicht Schule machen kann, darf es erst gar nicht geschehen. Denn am Ende bliebe — neben Kristallscherben und Blut — folgender Grundsatz übrig: „Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher als andere.“

Und der stillschweigenden Mehrheit möchte ich folgende Worte Gustav Heinemanns ans Herz legen: „Wer sich der Politik enthält, darf sich nicht beklagen, wenn jene Geister zum Zuge kommen, mit denen er nichts gemein haben möchte.“ Helmut Oberst, Baden-Baden