Mehr Urlaub für Frauen

■ Bremer Arbeitsgericht setzt Maßstäbe

Teilzeitbeschäftigte im Öffentlichen Dienst erhalten nach einem Urteil des Bremer Arbeitsgerichtes von gestern jetzt einen Tag mehr Urlaub als bislang. Wie der Bremer Rechtsanwalt Jürgen Maly gestern erklärte, waren von der ungerechten Urlaubsregelung vor allem Frauen betroffen, die wochenweise abwechselnd zwei und drei Tage lang im Krankenhaus arbeiteten. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im EWG- Vertrag und im Grundgesetz.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage bei einer fünf-Tage- Woche. Teilzeitbeschäftigte dagegen erhielten bislang statt 15 immer nur 14 Tage. Die Entscheidung des Bremer Arbeitsgerichtes bricht eine vom Bundesarbeitsgericht bestätigte Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht Bremen hat allerdings einen neuen Interpretationszusammenhang hergestellt: Weil über 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, verstoße die unterschiedliche Urlaubszeit gegen den Gleichheitsgrundsatz. taz

AZ 8 Ca 8012/90