218-Anhörung ohne Ost-Expertinnen

■ Meist Männer aus dem Westen als Sachverständige/ Merkel: Nicht gegen Mehrheit der Ärzte

Berlin (taz) — Heute nachmittag beginnt in Bonn die öffentliche Anhörung des Bundestags-Sonderausschusses „Schutz des ungeborenen Lebens“. Drei Tage lang sollen sich dort Sachverständige zu den sechs vorliegenden Gesetzentwürfen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs äußern. Themen sind: die sozialen Maßnahmen, verfassungs-, straf- und arztrechtliche Fragen, Beratung, Aufgaben und Verantwortung der Ärztin/des Arztes sowie Sexualaufklärung und präventive Maßnahmen. Bundesfrauenministerin Angela Merkel gab im voraus erneut zu bedenken, daß ein Gesetzentwurf gegen die Mehrheit der Ärzte „nicht sinnvoll“ sei.

Die Aufgabe des 42köpfigen Sonderausschusses (20 CDU/CSU, 15 SPD, 5 FDP und je eine Vertreterin von Bündnis 90/Grüne und PDS/ Linke Liste) lautet, ein oder zwei mehrheitsfähige Kompromißvorschläge auszuarbeiten. Daß das Hearing dazu einen Beitrag leistet, darf bezweifelt werden, denn wahrscheinlich werden dort vor allem die alten Fronten festgeklopft.

So spricht die Namensliste der ExpertInnen, die nach dem Proporzverhältnis im Ausschuß geladen wurden, bereits Bände: Unter den rund 50 Personen sind deutlich mehr Männer. Fast ausschließlich Männer, darunter reichlich Prälaten und Moraltheologen, verhandeln die ethischen Fragen, auch der juristische Komplex wird fast nur von Männern abgearbeitet, außerdem stehen diverse Präsidenten ärztlicher Kammern und Berufsverbände und Frauenärzte auf der Liste. Zu den psychologischen und sozialen Fragen dürfen auch Frauen was sagen.

Das ist das eine. Hinzu kommt, daß außer einem Arzt aus Radebeul keine ExpertInnen aus den neuen Bundesländern auftauchen, obwohl die Ausschußvorsitzende Ursula Männle (CSU) in ihrer Einladung schreiben ließ: „Die einzelnen Verbände/Organisationen werden gebeten, auch Vertreter aus den neuen Bundesländern zu beteiligen.“ Der „Frauenpolitische Runde Tisch“, ein Bündnis von Vertreterinnen verschiedener, vor allem ostdeutscher Organisationen und Parteien unterm Dach des Unabhängigen Frauenverbandes (UFV), hat deswegen seine Teilnahme öffentlich eingeklagt. In der Protesterklärung heißt es: „Die vorliegende [...] Liste strotzt nur so von Einseitigkeit [...]. Organisationen, Verbände und Institutionen, die originär die Praxis und die Erfahrungen mit der Fristenregelung sowie die Position der BürgerInnen in den ostdeutschen Bundesländern vertreten können, sind bisher ausgegrenzt. Welchen Anspruch auf Objektivität [...] hat dieser Sonderausschuß?“

Die Bundestagsabgeordnete des Bündnis 90/Grüne, Christina Schenk, bemühte sich bei Ursula Männle noch schnell um eine Korrektur der Sachverständigenliste. Zu spät, wie es aus dem Sekretariat des Sonderausschusses hieß. Geplant ist aber eine Nach-Anhörung im Dezember, auf der „vergessene“ Gruppen zu Wort kommen sollen. Ulrike Helwerth