Belohnung gegen Rassismus

■ Wie die Länder gegen Rassisten vorgehen wollen

Frankfurt (ap/taz) — Die Strafverfolgungsbehörden in Baden- Württemberg und Hessen haben hohe Belohnungen für Hinweise auf Gewalt gegen Ausländer in Aussicht gestellt. Auch andere Bundesländer wollen besondere Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Ausländer einleiten. Die Generalstaatsanwälte der fünf neuen Bundesländer hatten vor einigen Tagen beschlossen, gewalttätige Ausschreitungen von Rechtsextremisten gegen Ausländer schlagkräftiger zu verfolgen.

Der hessische Generalstaatsanwalt hat unter anderem folgene Leitlinien herausgegeben: „Auslobung nicht unerheblicher Geldbeträge für geeignete Täterhinweise, zügige Ermittlungstätigkeit, Anklageerhebung und Durchführungen der Hauptverhandlungen sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Justiz.“

Das baden-württembergische Justizministerium hat die Staatsanwaltschaften aufgefordert, für Hinweise auf rassistische Straftäter Belohnungen von rund 10.000 Mark auszuzahlen. Das Stuttgarter Innenministerium wies gleichzeitig die Polizeireviere an, Unterkünfte von Asylbewerbern und Wohnheime von Ausländern verstärkt zu schützen. Gleichzeitig beauftragte Innenminister Dietmar Schlee das Landesamt für Verfassungsschutz, die Aufklärung bei ausländerfeindlichen Aktivitäten zu intensivieren. Besonders die rechtsextremistisch unterwanderten Skinhead-Gruppen würden verstärkt beobachtet, hieß es.

In Schleswig-Holstein wurden vor etwa einem Monat an den vier Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate gegen ausländerfeindliche Gewalttaten eingerichtet. In Bremen hat Generalstaatsanwalt Hans Janknecht am 10. Oktober seine Staatsanwälte angewiesen, derartige Verfahren vorrangig zu behandeln, beschleunigt zum Abschluß zu bringen und auf schnelle Gerichtstermine zu dringen. Nach einer Überführung seien strenge Strafanträge zu stellen. Im Saarland und in Bayern sind dagegen bisher keine besonderen Maßnahmen getroffen worden.