DDR-Ehrenpensionen bleiben erhalten

Berlin (taz) — Die Ehrenpensionen von 1.400 Mark, die in der ehemaligen DDR an „Kämpfer gegen den Faschismus“ ausbezahlt wurden, sollen nicht gekürzt werden. Auf das gleiche Niveau sollen die Leistungen für die Opfer des Faschismus angehoben werden. Darauf einigten sich gestern der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten Susanne Miller mit Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU, SPD und FDP. Vom Tisch ist damit der Gesetzesentwurf vom 15. Oktober, der vorsah, die Ehrenrenten auf ein Taschengeld von 750 DM zu kürzen. Vom Tisch ist ebenfalls die bislang unterschiedliche Behandlung von Opfern und Kämpfern des Faschismus. Der Zentralrat zeigte sich befriedigt darüber, daß „in einer politisch schwierigen Frage“ ein breiter parlamentarischer Konsens hergestellt werden konnte. Ungeklärt ist die Kürzung und Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Personen, die entsprechend des Einigungsvertrages gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Die dafür beim Bundesversicherungsamt gebildete Kommission will vor ihren Einzelfallentscheidungen die Verfolgtenorganisationen dazu anhören.