Erst geprügelt, dann ausgewiesen

■ Die verhängnisvolle Allianz von gewalttätigen Ehemännern und Ausländerbehörden

Düsseldorf (taz) — „Ich muß immer, immer ja sagen zu meinem Mann“, faßt eine Filipina, die ungenannt bleiben möchte, ihre schier aussichtslose Lage zusammen. Ihr deutscher Mann schlägt und würgt sie, verweigert ihr das Essen und sperrt sie ein, nimmt ihr das Geld weg, das sie erarbeitet hat, und beschimpft sie. Und was er sonst noch tut, darüber schweigt die Frau vor der nordrhein-westfälischen Frauenministerin Ilse Ridder-Melchers, aber er tut alles „mit Gewalt“. Die Filipina floh nun ins Frauenhaus, nachdem sie fast drei Jahre aus Angst „alles ertragen“ hat, was der Deutsche ihr antat. Aber drei Jahre Qual sind nicht genug, jedenfalls nicht nach dem Ausländerrecht. Denn wenn sich eine Ausländerin in den ersten drei Jahren Ehe von ihrem deutschen Mann trennt — egal warum — droht ihr die Ausweisung.

Gestern, zum internationalen Protesttag gegen Gewalt gegen Frauen, machten fünfzig ausländische und deutsche Frauen im Düsseldorfer Gleichstellungsministerium auf ein besonderes Gewaltverhältnis aufmerksam: die „verhängnisvolle Allianz“ von gewalttätigen deutschen Ehemännern und Ausländerbehörden. Oft hält schon die Drohung der Gewalttäter, die Ausländerbehörde einzuschalten, deren Frauen davon ab, sich zu wehren oder sich zu trennen. Informiert der Mann die Behörde tatsächlich, so glaubt man dort eher dem deutschen Mann als der ausländischen Frau, hat die „Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ (agisra), beobachtet. Da das geltende Ausländerrecht „die Gewalt von Männern unterstützt“, lautete die Kernforderung der aus verschiedenen nordrhein-westfälischen Initiativen in Düsseldorf zusammengekommenen Frauen, Migrantinnen, die mit deutschen Männern verheiratet sind, gesetzlich ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht zu sichern.

Auf der gesetzlichen Ebene, erklärte Ilse Ridder-Melchers im Gespräch mit den Frauen, seien auch ihr die Hände gebunden. Aufgeschlossen zeigte sie sich aber für Überlegungen, den bedrohten Migrantinnen als besonderen „Härtefällen“ durch Ausnahmeregelungen auf Landesebene zu Hilfe zu kommen. Ausländerämter könnten außerdem ihr Ermessen im Einzelfall — welches das neue Ausländerrecht ihnen zubilligt — zugunsten der Frauen ausschöpfen, statt sie auszuweisen. Zu diesem Zweck regte Ridder einen Austausch zwischen Frauengruppen und Ausländerbehörden an und kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Frauenministerinnenkonferenz zu setzen.

Finanzielle Unterstützung stellte die Ministerin den Frauen auch für ein erstes Frauenflüchtlingshaus in NRW in Aussicht, das sich speziell um die Probleme der Migrantinnen kümmert. Bettina Markmeyer