Rechtsradikale Skinheads verurteilt

Trier (taz) — Zu Haftstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und neun Monaten hat das Trierer Jugendschöffengericht am späten Montag abend fünf zwischen 17 und 21 Jahre alte rechtsradikale Skinheads wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Einer der Angeklagten wurde darüber hinaus wegen „Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen“ verurteilt. Die Jugendlichen hatten Mitte Oktober in einem Trierer Linienbus zwei deutsche Fahrgäste, die sich schützend vor zwei Schwarze gestellt hatten, mit Knüppeln zusammengeschlagen. Die beiden Männer mußten in einem Krankenhaus behandelt werden. Zuvor hatten die nach Angaben des Gerichtes vom Dienstag weitgehend geständigen Skinheads die schwarzen Fahrgäste unter anderem mit Rufen wie „Nigger raus“ terrorisiert, worauf sich die beiden deutschen Fahrgäste mit den Flüchtlingen solidarisierten. Die Rechtsradikalen, die während ihrer Tat mit Knüppeln und Taschenmessern bewaffnet waren, erhielten ihre Strafen in drei Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden anderen Verurteilten, darunter der 17jährige, der mit einem Jahr und neun Monaten die höchste Strafe erhielt, befinden sich ebenfalls auf freiem Fuß, jedoch werde das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung noch abschließend überprüfen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit.

Im Saarland ist bereits am Sonntag abend ein Anschlag gegen eine türkische Moschee verübt worden. Bis Dienstag hatte die Polizei keine Spur von den Tätern. Gegen 23 Uhr hatten die Unbekannten einen vor der Moschee gestapelten Sperrmüllhaufen angezündet, worauf das Feuer auf ein Holzdach der Moschee übergriff. Zu dieser Zeit befand sich niemand im Gebäude. Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Mark geschätzt. Eine Zeugin hörte während des Angriffs „Ausländer raus“-Rufe von den Beteiligten. Kru