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■ VERBRAUCHERSCHUTZVersicherungen verklagt

Berlin. Der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin hat zahlreiche Versicherer verklagt, weil sie sich weigern, Kunden vorzeitig aus Versicherungsverträgen mit zehnjährigen Laufzeiten zu entlassen. Wie der Verein gestern mitteilte, soll dabei auch geklärt werden, daß es keinen Unterschied mache, ob die Laufzeit im Antragsformular vorgedruckt war oder handschriftlich vom Vertreter eingetragen wurde. Auf diese Differenzierung zögen sich die Versicherer bisher zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im April 1990 eine zehnjährige Laufzeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unfallversicherungen für unwirksam erklärt. Der VSV verschickte daraufhin Abmahnungen an alle großen Versicherungen. Diese weigerten sich jedoch zumeist, darauf einzugehen.

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