Gurke des Tages

■ betr.: Bischöfe in Mecklenburg-Vorpommern

Die drei Bischöfe in Mecklenburg- Vorpommern müssen keine Kirchensteuer bezahlen. Wie der Kirchenbeauftragte in Schwerin mitteilte, sei auf den Lohnsteuerkarten der Kirchenhäuptlinge keine Konfession vermerkt. Die laut Steuerkarte konfessionslosen Bischöfe der evangelisch-lutherischen, lutherischen und katholischen Kirche werden vom Finanzamt erst gar nicht zur Kirchensteuer veranlagt.