Mißtrauen gegen Duchac

■ SPD-Vorstoß im Thüringer Landtag/ Fraktionszwang aufgehoben/ Abstimmung erst später

Erfurt (dpa) — Der Vorsitzende der SPD-Fraktion in Thüringen, Gerd Schuchardt, hat am Donnerstag einen Mißtrauensantrag gegen die Regierung von Ministerpräsident Josef Duchac (CDU) in den Landtag eingebracht.

Damit muß sich erstmals ein Regierungschef aus den neuen Ländern einem Mißtrauensvotum stellen. Begründet wurde der von 20 Abgeordneten unterzeichnete Antrag mit persönlicher Führungsschwäche, politischem Versagen und der belasteten Vergangenheit von Duchac. Bereits in der Landtagssitzung Ende November hatten die Sozialdemokraten Duchac zum Rücktritt aufgefordert.

Das Land Thüringen brauche dringend einen handlungsfähigen Ministerpräsidenten, der frei von Belastung und Verstrickung notwendige Sach- und Regierungsarbeit leisten kann, heißt es in dem SPD-Antrag. Sein untadeliges Ansehen vor der Öffentlichkeit müsse gewährleistet sein. Duchac, seit 1957 CDU- Mitglied und bis Mitte 1989 unter anderem Ratsmitglied für Wohnungswirtschaft in Gotha, werde diesen Anforderungen nicht gerecht und müsse zurücktreten.

Gemäß der Thüringer Landessatzung wird am Donnerstag über den Antrag nur debattiert. Die namentliche Abstimmung der 89 Thüringer Parlamentarier über das Mißtrauensvotum muß frühestens nach zwei Tagen, spätestens aber nach einer Woche erfolgen. Die Koalitionsparteien CDU und FDP haben angekündigt, daß sie ihren Abgeordneten keinen Fraktionszwang bei der Abstimmung auferlegen werden. In beiden Parteien wird offen Kritik an Duchac geübt. Die CDU-Fraktion hat ihm aber in der letzten Woche bei drei Enthaltungen das Vertrauen ausgesprochen. Für die Annahme des Mißtrauensantrages sind 45 Stimmen erforderlich. CDU und FDP verfügen im Parlament über 53 Mandate.

Mensch im Griff der Schulmedizin Foto: Hermine Oberück