Plutoniumnitrat? — Nein Danke!

Frankfurt/Main (taz) — „Überrascht“ wurden die Atomkraftgegner aus den Reihen der Initiative Umweltschutz Hanau (IUH) und des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gestern von der Weltfirma Siemens. Die Brennelementewerker aus Hanau verhinderten eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit der vom ehemaligen hessischen Umweltminister Weimar (CDU) erlassenen Teilgenehmigungen für die Verabeitung von Plutonium mit flüssigen Materialien — das sogenannte Uran-Plutonium-Mischcarbonat-Verfahren (AuPUC): Vor Prozeßbeginn erklärte der Justiziar der Atomfirma, daß man in Hanau zukünftig auf die Anwendung des umstrittene AuPUC-Verfahrens verzichten werde — und damit war der Prozeßgegenstand vom Richtertisch.

Gegen die bereits 1983 erteilten Vorabzustimmungen für das Verfahren, die das Landgericht Hanau fünf Jahre später für „illegal“ erklärte, und die danach von Weimar in sogenannte Teilgenehmigungen umgewandelt wurden, hatten zwei Bürger aus Hanau und der hessische Main- Kinzig-Kreis Klage eingereicht. In einer erstinstanzlichen Entscheidung des VGH in Kassel wurde der Firma Siemens im November 1989 die Anwendung des AuPUC-Verfahrens untersagt.

Für den amtierenden hessischen Umweltminister Joschka Fischer hat die Firma Siemens mit ihrem „Rückzieher“ vor dem BGH indirekt eingeräumt, daß die Praxis der Vorabzustimmungen rechtswidrig gewesen — und damit der Betrieb der Brennelementefabrik wegen fehlender Genehmigungen „ohne geklärte Rechtsgrundlage erfolgt“ sei.

Daß die Firma Siemens auch eine Verzichtserklärung für die sogenannte Brennstablinie I abgab, mache „die Sache erst rund“, meinte Elmar Diez von der IUH. Diese Zusage der Siemens bezieht sich allerdings nur auf die Dauer der von Fischer erlassenen Stillegungsverfügung für die gesamte Produktion von Mischoxyd (MOX) -Brennelementen. Kpk