■ AUSLÄNDER
: Jugendliche brauchen Aufenthaltsgenehmigung

Berlin. Ausländische Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach dem neuen Ausländergesetz eine Aufenthaltsgenehmigung. Wie die Berliner Ausländerbeauftragte, Barbara John, gestern mitteilte, herrscht bei vielen Ausländern Unklarheit darüber. Früher konnten Jugendliche bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres genehmigungsfrei in Deutschland leben. Nun müßten sie bis 31. Dezember eine Genehmigung beantragen. Ausgenommen sind Ausländer unter 16 Jahren aus den EG- und EFTA- Staaten aus der Türkei, Jugoslawien, Marokko, Tunesien und Ecuador.