Rundfunk-Staatsvertrag

Dresden (dpa) — Der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland ist unter Dach und Fach. Als letztes Länderparlament stimmte am Donnerstag bei wenigen Gegenstimmen und einer größeren Zahl von Enthaltungen der Sächsische Landtag dem Papier zu. Danach werden die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten weiter den Vorrang vor der Zulassung von Privatsendern behalten. In einer auf CDU-Antrag verabschiedeten Entschließung spricht sich das Landesparlament dafür aus, daß der Deutschlandfunk (DLF) als selbständige Einheit bestehen bleibt.