Fest der Familientrennung?

■ Hilflose kurdische Witwe soll von ihren sieben Kindern getrennt und in die Türkei abgeschoben werden

Berlin. Eine besonders schöne Bescherung zum christlichen Fest der Liebe hat Innensenator Dieter Heckelmann zwei kurdischen Familien in Berlin besorgt. Die 65jährige kurdische Witwe Cennet D. soll von ihren Kindern getrennt und zwangsweise in die Türkei abgeschoben werden. Und das, obwohl sie nach Auskunft ihres Rechtsanwalts Peter Meyer nach mehreren Schlaganfällen an einer erheblichen Gehbehinderung leidet und fast blind ist. Ein ärztliches Attest vom Oktober diesen Jahres bescheinigte ihr »Hilflosigkeit«.

Frau D. wird hier von ihren Kindern versorgt: Drei leben in Berlin und vier weitere Söhne, von denen zwei als Flüchtlinge anerkannt sind, im Bundesgebiet. Doch andere Angehörige, die sich in Kurdistan um sie kümmern könnten, hat die Witwe nicht. Dennoch entschied die Berliner Innenbehörde, ihr keine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, da weder ihr Alter noch ihre Krankheit eine »außergewöhnliche Härte« darstellten.

Im zweiten Fall soll gleich eine ganze kurdische Familie mit drei 11, 9 und 4 Jahre alten Kindern zwangsweise zurück in die Türkei verschafft werden. Nachdem der Familienvater in seiner Heimat durch türkisches Militär angeschossen worden war, flüchtete die Familie B. 1988 aus Kurdistan und beantragte hier Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt, doch die Familie konnte unter Verweis auf die Duldungsregelung für Kurden hierbleiben. Doch nun forderte sie die Heckelmannsche Behörde mit dem Verweis, diese Regelung sei am 1. Oktober ausgelaufen und eine Nachfolgeregelung existiere nicht, zum Gehen auf. »In beiden Fällen handelt es sich um zwei besonders gelungene Beiträge christdemokratischer Nächstenliebe zum Weihnachtsfest«, kommentierte Anwalt Meyer sarkastisch. usche