Kindergartenplätze 1998 einklagbar

■ Niedersachsen vertagt Kita-Recht / FDP: Leeres rotgrünes Versprechen

Wer für seine Sprößlinge einen der begehrten — weil raren — Kindergartenplätze will, muß in Niedersachsen vorerst weiterhin auf das Prinzip Hoffnung setzen. Gesetzlich einklagbar wird die Kinderbetreuung, die vielen Alleinerziehenden oder doppelt belasteten Frauen erst den Weg hin zum Arbeitsplatz ermöglicht, mit dem von Kultusminister Rolf Wernstedt vorgelegten Kindertagesstättengesetz erst von 1998 an. „Das Jahr der Gesetzgebung“ sieht Wernstedt nach der bereits vorliegenden Schulgesetznovelle für 1992 im Kultusministerium anbrechen.

Wernstedt beugt sich den Realitäten: Mit einer Änderung der regional zum Teil katastrophalen Versorgungslage kann der Kultusminister auch trotz des bis 1994 laufenden Sofortprogramms zum Bau von Kindergartenplätzen nicht rechnen. Den Minus-Rekord etwa hält die Stadt Aurich, wo nur gut 33 Prozent der Kinder einen Kindergartenplatz haben. Bei der Quote aller Betreuungsplätze führt Lingen (85 Prozent), im Landkreis Cuxhaven dagegen sind es nur 52 Prozent. Insgesamt fehlen in Niedersachsen rund 23.000 Plätze.

Auch beim Landesanteil an den Personalkosten mußte Wernstedt zurückstecken. Die im Wahlkampf kursierende Zahl von 100 Prozent Kostenübernahme durch das Land — vorsorglich nicht im SPD-Wahlprogramm festgeschrieben — ist bei 20 beziehungsweise 25 Prozent von 1995 an gelandet. Trotzdem bleiben von 500 Millionen Mark Landesanteil bis 1995, rund 104 Millionen Mark mehr als in der Planung des Finanzministers Hinrich Swieter vorgesehen.

Die FDP sprach wegen des Zeitpunkts 1998 für den Rechtsanspruch von „einem glatten Wahlbetrug“. Für die CDU ist der Gesetzentwurf schlicht „ein Flop“, weil nicht finanzierbar.

Auch in manchen Gemeinden wird vor allem der Rechtsanspruch für kommunale Bauchschmerzen sorgen. Sie müssen die Finanzierung der Kindertagesstätten trotz Landeszuschuß sichern. Wernstedt sieht hier allerdings keine neue Rechtslage: Bereits jetzt seien Kindergärten Sache der Kommunen.

Sicher zur Freude vieler Betreuerinnen werden Verfügungszeiten für die Vorbereitung der Gruppenarbeit erstmals festgeschrieben. Auch der Betreuungsstandard scheint gesichert, stehen im Gesetzentwurf doch klare Anforderungen an die Ausbildung von Gruppenleiterinnen und Zweitkräften.

Ein kräftiges Wörtchen mitzureden in den Kindergärten haben künftig auch die Eltern. Der Gesetzentwurf sieht Beiräte bis hin zu den kommunalen Ebenen vor. Eines wird sich aber für sie auf absehbare Zeit nicht ändern: Kindergartenplätze werden auch mit dem neuen Gesetz erst einmal heißbegehrte Mangelware bleiben. Gerd Roth/dpa