Emanzipation durch Nachtschichten?
■ Bereits seit November 1991 gilt in Hamburg das Verbot nicht mehr, Frauen zwischen 20 und 6 Uhr zu beschäftigen/Aber auch zuvor schon durften zum Beispiel Raumpflegerinnen per Ausnahmegegelung nächtens...
■ Bereits seit November 1991 gilt in Hamburg das Verbot nicht mehr, Frauen zwischen 20 und 6 Uhr zu beschäftigen/Aber auch zuvor schon durften zum Beispiel Raumpflegerinnen per Ausnahmegegelung nächtens...
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.