■ ARBEITSRECHT
: Kein Anspruch auf Vollbeschäftigung

Berlin. Eine Beamtin, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert hatte, hat keinen Anspruch darauf, kurzfristig wieder voll beschäftigt zu werden. Das Oberverwaltungsgericht entschied, Beamte hätten grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Dienstherr auf Antrag die Arbeitszeitermäßigung vorzeitig widerruft. Aus Fürsorgegründen müßten aber die bisherige Dauer der Teilzeitbeschäftigung und die Gründe des Rückkehrwunsches berücksichtigt werden. (Az. OVG 4 B 18.91)